Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinen“ jährlich Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:
Ab dem 20. Lebensjahr:
- Blutdruckmessung
- Zellabstrich
- Tastuntersuchung des inneren Genitales
Ab dem 30. Lebensjahr:
- zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
Ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich rektale Tastuntersuchung und Test auf okkultes Blut im Stuhl
- Inspektion der HautBei diesen Vorsorgen geht es darum, Krebserkrankungen frühzeitig zu entdecken, wobei diese Untersuchungen nur die Basisversorgung darstellen. Für den Therapieerfolg ist der Zeitpunkt der Entdeckung entscheidend. Je früher, desto besser.